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   BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96   

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https://dejure.org/1998,9216
BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96 (https://dejure.org/1998,9216)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1998 - 6 AZR 458/96 (https://dejure.org/1998,9216)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1998 - 6 AZR 458/96 (https://dejure.org/1998,9216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für Willenserklärungen maßgeblichen Auslegungsgrundsätze für Prozesserklärungen - Ablösung eines in der DDR geltenden Tarifvertrages für die Bediensteten der Deutschen Reichsbahn - Gewährung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96

    ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96
    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt BAG Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - AP Nr. 2 zu § 3 d BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1998 - 10 AZR 22/97 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 der Gründe).

    Für die Ermittlung der maßgeblichen Differenzierungskriterien ist vom Leistungszweck auszugehen (BAG Urteil vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - AP Nr. 2 zu § 3 d BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 425/96 -, n.v., zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96
    Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer gewährt werden (BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 679/93 - AP Nr. 46 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 1 a der Gründe; Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung, zu B I der Gründe; BAG Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 1 der Gründe).

    Dies folgt daraus, daß der öffentliche Arbeitgeber mangels anderer Anhaltspunkte grundsätzlich nur normgemäß leisten will (BAG Urteil vom 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - BAGE 73, 1, 3 [BAG 24.03.1993 - 5 AZR 16/92] = AP Nr. 38 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 679/93 - AP Nr. 46 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP Nr. 25 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96
    Für die Ermittlung der maßgeblichen Differenzierungskriterien ist vom Leistungszweck auszugehen (BAG Urteil vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - AP Nr. 2 zu § 3 d BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 425/96 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
  • LAG Brandenburg, 23.01.2001 - 2 Sa 517/00

    Arbeitsentgelt: Zulage im Öffentlichen Dienst - Betriebliche Übung

    Dabei kann dahinstehen zu entscheiden, ob die Beklagte mit der jahrelangen Zahlung einer persönlichen Zulage an den Kläger eine betriebliche Übung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu nur BAG v. 06.08.1998 -- 6 AZR 458/96 --) etabliert hat oder eine übertarifliche Zulage gezahlt hat.
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 89/98
    Für das Entstehen einer betrieblichen Übung können jedoch nur solche Zahlungen herangezogen werden, die nicht bereits aufgrund anderer kollektiv- oder individualrechtlicher Anspruchsgrundlagen erfolgten (BAG Urteile vom 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, 159 = AP Nr. 14 zu § 17 BetrVG 1972, zu 4 b der Gründe; vom 9. Februar 1 9 8 9 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87, 93 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; vom 6. August 1998 - 6 AZR 458/96 - n.v.).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    Für das Entstehen einer betrieblichen Übung können aber nur solche Zahlungen herangezogen werden, die nicht bereits aufgrund einer anderen - individüalrechtlichen oder kollektivrechtlichen - Anspruchsgrundlage erfolgten (BAG Urteile vom 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, 159 = AP Nr. 14 zu § 17 BetrVG 1972, zu 4 b der Gründe; vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 319/87 - BAGE 61 ,8 7, 93 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; vom 6. August 1998 - 6 AZR 458/96 - n.v.).
  • LAG Brandenburg, 23.01.2001 - 2 Sa 518/00

    Arbeitsentgelt: Zulage im Öffentlichen Dienst - Betriebliche Übung

    Dabei kann dahinstehen zu entscheiden, ob die Beklagte mit der jahrelangen Zahlung einer persönlichen Zulage an den Kläger eine betriebliche Übung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu nur BAG v. 06.08.1998 -- 6 AZR 458/96 --) etabliert hat oder eine übertarifliche Zulage gezahlt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 4 S 2505/96

    Fahrvergünstigung für Bahnbedienstete - kein Bestandsschutz oder

    Vielmehr konnten die mit Genehmigung des Reichsverkehrsministers bzw. Bundesverkehrsministers bzw. der Tarifgenehmigungsbehörde zulässigen Leistungen als freiwillige Leistungen erbracht werden, wie das in § 2 Abs. 2 VFG in der seit dem 1.4.1957 gültigen Fassung - die mithin bereits zur Zeit der Übernahme des Klägers in ein Beamtenverhältnis der Deutschen Bundesbahn galt - auch ausdrücklich vorgesehen war (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 6.8.1998 - 6 AZR 458/96).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LB 400/03

    Fahrvergünstigung; Gleichbehandlungsgrundsatz

    2 B 34.00 -, ZBR 2000, 380: beide Entscheidungen betreffen den Ausschluss der Beamten der Eisenbahn-Bundesamtes von Fahrvergünstigungen; zum Fall eines Angestellten des Eisenbahn-Bundesamtes siehe auch BAG, Urt. v. 6.8.1998 - 6 AZR 458/96 -).
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